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Bitte beachten Sie folgendes:

Nur kostenlose Tests nach Testverordnung!

 

Wir führen keine kostenpflichtigen Corona-Schnelltests durch.

Tests für u.a. Personenkreis werden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in unseren Therapiezentrum  ausschließlich mittels Antigen-Schnelltest durchgeführt:

Folgende Personen haben auch nach dem Ende der allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober die Möglichkeit, sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen:
 

  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine 18 Jahre alt sind (bis 31.12.2021)

  • Personen, die erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind (kostenloser Schnelltest)

  • Personen bei Ausbruchsgeschehen (PCR- und Schnelltest kostenlos)

  • Bewohner von Einrichtungen (PCR- und Schnelltest kostenlos)

  • Beschäftigte von Pflege- und Behinderteneinrichtungen (PCR- und Schnelltest kostenlos; Nachweis: Arbeitgeberbestätigung)

  • Schnupfenkinder (Schnelltest kostenlos)

  • Kontaktpersonen (PCR- und Schnelltest kostenlos)

  • Warnhinweis über die Corona-Warn-App (Schnelltest und PCR-Test kostenfrei)

  • Personen, denen ein positiver Schnelltest vorliegt (PCR-Test kostenfrei)

  • Personen, die wegen eines medizinischen Grundes zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können (Schnelltest kostenlos; Nachweis: Attest des Arztes)

  • Besucher von Pflege- und Behinderteneinrichtungen (Schnelltest kostenlos; Nachweis: Bestätigung der Einrichtung)

  • Dies gilt auch bei einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, da die Ständige Impfkommission für diesen Zeitraum bislang keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat. Die kostenlose Testmöglichkeit besteht auch dann, wenn wegen einer medizinischen Kontraindikation eine Impfung in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht möglich war (Schnelltest kostenlos)

  • Vormals Schwangere bzw. Stillende haben bis zum 10. Dezember 2021 einen Anspruch auf kostenlose Testung (Schnelltest kostenlos; Nachweis: Mutterpass)

  • Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 selbst in Absonderung begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist (PCR- und Schnelltest kostenlos)

  • Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Zwar besteht für diese Personen seit August bzw. September 2021 eine generelle Impfempfehlung der ständigen Impfkommission. Um diesen Personen ausreichend Zeit zu gewähren, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben sie bis Ende des Jahres weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung (Schnelltest kostenlos)

  • Studenten nach Vereinbarung der Hochschule mit lokalen Testzentren (Schnelltest kostenlos; Nachweis: Studienbescheinigung)

  • Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen (Schnelltest kostenlos)

  • Außerdem können Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben, sich kostenlos mittels Schnelltest testen lassen (Schnelltest kostenlos; Nachweis: Teilnehmernachweis)

     

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